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Häufig gestellte Fragen


Hilfe zu den Downloads


Wie gelange ich an den/die bestellten Artikel?

Nach Abschluss des Bezahlvorgangs erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Im Anhang dieser E-Mail finden Sie die erworbenen Produkte als PDF-Dateien. Auf bereits erworbene Dateien können Sie auch später noch zugreifen. Dazu melden Sie sich bitte unter ‚Mein Benutzerkonto‘ an. Unter dem Menüpunkt ‚Meine Downloadartikel‘ finden Sie Ihre bereits gekauften Artikel gelistet und können diese erneut einsehen und herunterladen. Wenn Sie vor Umstellung der Website (Juli 2015) Artikel über schultheatertexte.de erworben haben und auf diese nicht mehr zugreifen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: per E-Mail unter theater[at]verlagderautoren.de oder telefonisch unter 069-23857420.

Was brauche ich, um die Dateien anzusehen?

Die Theaterstücke auf schultheatertexte.de werden im PDF-Format angeboten. Um diese Dokumente öffnen und drucken zu können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader von Adobe.

 

Fragen zu Stücken und Rechten


Dürfen wir das Stück umschreiben oder neue Texte dazutun?

Nein! Ein Theaterstück ist geistiges Eigentum des Autors und darf nicht verändert werden. Dieser Urheberschutz gilt in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Die Übersetzungen fremdsprachiger, klassischer Stücke (z.B. von Shakespeare oder Molière) sind ebenfalls bis 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Übersetzers urheberrechtlich geschützt.

Und wenn wir nur die Handlung nehmen und die Dialoge neu schreiben? Oder einfach den Titel ändern?

Clever gemeint, aber doch dumm gelaufen. Denn man stiehlt geistiges Eigentum und macht sich damit strafbar. Und das wird teuer.

Dürfen wir den Text beliebig oft kopieren oder für alle Mitspieler ausdrucken?

Wer das Buch oder die pdf-Datei eines Theaterstücks kauft, hat den Text zum persönlichen Gebrauch erworben. Damit verbunden ist noch nicht das Recht auf Vervielfältigung des Textes. Kommt es also zu einer Aufführung und soll das Stück für die Mitspieler vervielfältigt werden, fällt eine einmalige Copyright-Gebühr in Höhe von 30,-- (zzgl. MwSt.) an. In diesem Fall schicken wir eine entsprechende Rechnung zusammen mit der Aufführungsgenehmigung.

Was ist Künstlersozialkasse, und warum müssen wir etwas dafür bezahlen?

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist die Sozialversicherung von Autoren, Schauspielern und anderen künstlerischen Berufen. Die Verlage zahlen auf die Tantiemen ihrer Autoren Sozialbeiträge an die KSK. Die Höhe der Beiträge wird jedes Jahr von der KSK neu festgelegt. Aufgrund der starken Beitragssteigerungen der letzten Jahre, insbesondere für die Bühnenverlage, beteiligen sich seit 2006 auch die Nutzer von Aufführungsrechten (Theater, Amateurbühnen, Schulen) an den Sozialbeiträgen, die von den Verlagen für ihre Autoren an die KSK abgeführt werden.

Warum müssen wir als Schule Mehrwertsteuer auf die Tantiemen bezahlen?

Das Finanzamt sieht ein Aufführungsrecht wie eine Ware an, auf deren Kauf Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Bei Tantiemen gilt wie bei Büchern ein Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 %.

Noch Fragen?

Auf dem hessischen Bildungsserver finden Sie einen Leitfaden Urheberrecht für die Kulturelle Praxis in Schulen, der weiterführende Fragen zu dem Komplex "Stücke und Rechte" beantwortet.