Häufig gestellte Fragen

Hilfe zu den Downloads

Wie lade ich Dateien aus dem Internet herunter?

Sowohl die Stücke als auch die Unterrichtsmaterialien sind als pdf-Dateien abrufbar. Sie können sich die Dateien entweder direkt in Ihrem Browserfenster anzeigen lassen, sie zur späteren Nutzung auf Ihrer Festplatte abspeichern oder sie in einem neuen Browserfenster öffnen. Wenn Sie sich die PDF-Dokumente direkt in Ihrem aktuellen Browserfenster anzeigen lassen möchten, benötigen Sie dafür den kostenlosen Adobe Acrobat Reader (siehe "Was brauche ich um die Dateien anzusehen?"). Sie klicken einfach mit der linken Maustaste auf den entsprechenden Link - das Dokument wird in Ihrem Browserfenster angezeigt und kann von dort gespeichert oder ausgedruckt werden. Wollen Sie die Dokumente auch in Zukunft verwenden, sollten Sie sie auf jeden Fall auf Ihrer Festplatte abspeichern!

Um Dateien auf Ihrer Festplatte zu speichern, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den entsprechenden Link. Wählen Sie dann die Option "Ziel speichern unter" (Internet Explorer) bzw. "Verknüpfung speichern unter" (Netscape). Sie werden aufgefordert einen Speicherort für die Dateien auszuwählen. Wählen Sie dafür ein Verzeichnis, das Sie später leicht wiederfinden. Von diesem Verzeichnis aus können Sie die Datei öffnen. Die Datei kann in aller Ruhe offline angesehen und ausgedruckt werden - so können Sie Online-Kosten sparen.

Wenn Sie PDF-Dokumente in einem neuen Fenster öffnen wollen, klicken Sie ebenfalls mit der rechten Maustaste auf den entsprechenden Link und wählen die Option "In neuem Fenster öffnen".

Was brauche ich, um die Dateien anzusehen?

Die Theaterstücke auf schultheatertexte.de können als PDF-Dokumente (Dateiendung .pdf) heruntergeladen werden. Um diese Dokumente anzusehen und zu drucken benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader von Adobe. Falls dieses Programm noch nicht auf Ihrem Computer installiert ist, können Sie es hier herunterladen: Adobe Reader

Sobald der Acrobat Reader installiert ist, können Sie PDF-Dokumente durch einen einfachen Klick auf den Link direkt in Ihrem Browserfenster anzeigen lassen. Alternativ dazu können Sie die Datei auch auf der Festplatte speichern und später ansehen.

PDF-Dokumente können meist nicht verändert werden. Sie können sie nur ansehen, speichern und ausdrucken.

Wie kann ich auf bereits erworbene downloads zugreifen?

Auf pdf-Dateien, die Sie auf schultheatertexte.de erworben haben, können Sie auch später noch zugreifen. Dafür müssen Sie:

   1. den Menüpunkt "Mein Konto" anklicken
   2. mit eMail-Adresse und Passwort einloggen
   3. nochmals den Menüpunkt "Mein Konto" anklicken
   4. dort sind alle Bestellungen gelistet
   5. entsprechende Bestellung anklicken, Stück downloaden.

 

 

Fragen zu Stücken und Rechten

Dürfen wir das Stück umschreiben oder neue Texte dazutun?

Nein! Ein Theaterstück ist geistiges Eigentum des Autors und darf nicht verändert werden. Dieser Urheberschutz gilt in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Die Übersetzungen fremdsprachiger, klassischer Stücke (z.B. von Shakespeare oder Molière) sind ebenfalls bis 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Übersetzers urheberrechtlich geschätzt.

Und wenn wir nur die Handlung nehmen und die Dialoge neu schreiben? Oder einfach den Titel ändern?

Clever gemeint, aber doch dumm gelaufen. Denn man stiehlt geistiges Eigentum und macht sich damit strafbar. Und das wird teuer.

Dürfen wir den Text beliebig oft kopieren oder für alle Mitspieler ausdrucken?

Wer das Buch oder die pdf-Datei eines Theaterstücks kauft, hat den Text zum persönlichen Gebrauch erworben. Damit verbunden ist noch nicht das Recht auf Vervielfältigung des Textes. Kommt es also zu einer Aufführung und soll das Stück für die Mitspieler vervielfältigt werden, fällt eine Copyright-Gebühr in Höhe von á 30,-- (zzgl. MwSt.) an. In diesem Fall schicken wir eine entsprechende Rechnung zusammen mit der Aufführungsgenehmigung.

Was ist Künstlersozialkasse, und warum müssen wir etwas dafür bezahlen?

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist die Sozialversicherung von Autoren, Schauspielern und anderen künstlerischen Berufen. Die Verlage zahlen auf die Tantiemen ihrer Autoren Sozialbeiträge an die KSK. Die Höhe der Beiträge wird jedes Jahr von der KSK neu festgelegt. Aufgrund der starken Beitragssteigerungen der letzten Jahre, insbesondere für die Bühnenverlage, beteiligen sich seit 2006 auch die Nutzer von Aufführungsrechten (Theater, Amateurbühnen, Schulen) an den Sozialbeiträgen, die von den Verlagen für ihre Autoren an die KSK abgeführt werden.

Warum müssen wir als Schule Mehrwertsteuer auf die Tantienem bezahlen?

Das Finanzamt sieht ein Aufführungsrecht wie eine Ware an, auf deren Kauf Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Bei Tantiemen gilt wie bei Büchern ein Mehrwertsteuersatz von derzeit 7.00 %.